Kostenlose Erstberatung

In einem unverbindlichem Kennenlerngespräch stehen Ihre Wünsche an erster Stelle. Dabei beraten wir Sie persönlich und ehrlich. Anschließend erhalten Sie einen ersten Vorentwurf.  Diese Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Die Entwurfsphase

In der Entwurfsplanung stehen Ihre Wünsche und Ziele an erster Stelle. Unter Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen.

Die Genehmigungsphase

Die Genehmigungsplanung, auch Einreichplanung genannt, umfasst alle Leistungen zur Zusammenstellung eines Bauantrags auf Grundlage eines vorhandenen Entwurfs mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung. Der genehmigte Entwurf gilt als Grundlage für die Ausführungsplanung.

Die Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung beinhaltet die Weiterentwicklung des genehmigten Entwurfs unter ausführungstechnischen Aspekten. Die Ausführungspläne enthalten alle Angaben, die zur Erstellung oder zum Umbau des Bauwerks erforderlich sind. Dies sind zum Beispiel Maße, Materialangaben, Angaben zur Qualität und Beschaffenheit, Toleranzen und Verarbeitungshinweise.  Ihr folgt die Ausschreibungsphase bzw. Vorbereitung der Vergabe.

Ausschreibung

Hier werden die Leistungen aller Baugewerke detailliert beschrieben und die dazugehörigen Mengen erfasst. Baufirmen geben daraufhin ihre Angebote ab. Ein über alle Positionen detaillierter Preisspiegel ermöglicht einen präzisen Kostenvergleich. Darauf aufbauend können Vergabeverhandlungen geführt werden und schlussendlich wird ein kostenoptimierter Auftrag vergeben.

Honorierung

Architekten arbeiten nach einer gesetzlich festgelegten Honorarordnung, der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Eine konkrete Auflistungen finden Sie nachfolgend:

Phase 1:  Grundlagenermittlung 2%

Phase 2: Vorplanung 7%

Phase 3: Entwurfsplanung 15%

Phase 4: Genehmigungsplanung 3%

Phase 5: Ausführungsplanung 25%

Phase 6: Vergabevorbereitungen 10%

Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe 4%

Phase 8: Bauüberwachung und Dokumentation 32%

Phase 9: Objektbetreuung 2%

Zur Information:

Das Nettohonorar wird auf Basis von vier Größen errechnet:

  • Den Baukosten.
  • Dem Schwierigkeitsgrad des Bauprojektes.
  • Dem Umfang der erbrachten Leistungen, eingeteilt in neun Leistungsphasen.

Ausgangspunkt der Berechnung des Architektenhonorars sind die Baukosten

Je nachdem, wie viele Leistungsphasen ein Architekt erfüllt, darf er das gesamte Honorar oder nur einen Teil davon berechnen.

Sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen ein zu Ihren Bauvorhaben entsprechendes Angebot unterbreiten können.